Zertifzierung Instandhaltung

Kriterien für die Zertifizierung für den Bereich „Instandhaltung”

All­ge­meine Grundlagen

  • Sich­er­stel­lung des Ken­nt­nis­standes und der aktuellen Anforderun­gen. Nachgewiesen durch eine regelmäßige Teil­nahme an den Sitzun­gen der FGK Arbeits­gruppe „Instand­hal­tung und Reini­gung von RLT-Anlagen”.
  • Eine Liste mit Ref­eren­zen über aus­ge­führte Tätigkeit­en im Sinne der Zer­ti­fizierung ist vorzule­gen. Wenn keine vor­liegt, ist die Sachkunde durch per­sön­liche Erfahrun­gen des oder der Mitar­beit­er nachzuweisen.

Beach­tung von Nor­men und Richtlinien

Das Fachunternehmen stellt sich­er, dass alle Nor­men und Richtlin­ien im Zusam­men­hang mit der Tätigkeit jew­eils in der aktuellen Fas­sung beachtet wer­den. Dies bezieht sich für die einzel­nen Anwen­dungs­bere­iche der Zer­ti­fizierung ins­beson­dere auf die fol­gen­den Normen:

  • VDI 6022 Raum­luft­tech­nik, Raum­luftqual­ität – Hygie­n­ean­forderun­gen an Raum­luft­tech­nis­che Anla­gen und Geräte
  • VDMA 24186 Leis­tung­spro­gramm für die Wartung von luft­tech­nis­chen und anderen tech­nis­chen Aus­rüs­tun­gen in Gebäu­den – Teil 1: Luft­tech­nis­che Geräte und Anlagen
  • VDMA 24186 Leis­tung­spro­gramm für die Wartung von tech­nis­chen Anla­gen und Aus­rüs­tun­gen in Gebäu­den – Teil 3: Käl­tetech­nis­che Geräte und Anla­gen zu Kühl- und Heizzwecken
  • DIN 31051Grundlagen der Instandhaltung
  • DIN EN 13779 Lüf­tung von Nicht­wohnge­bäu­den – All­ge­meine Grund­la­gen und An-forderun­gen für Lüf­tungs- und Kli­maan­la­gen und Raumkühlsysteme

Ver­sicherun­gen

Das Fachunternehmen hat eine angemessene Betrieb­shaftpflichtver­sicherung für Sach- und Per­so­n­en­schä­den nachzweisen.

Qual­ität

  • Das Fachunternehmen ist nach DIN ISO 9001 zer­ti­fiziert oder die im Sinne der FGK-Zer­ti­fizierung notwendi­gen Abläufe sind doku­men­tiert und wer­den im Rah­men dieser Zer­ti­fizierung überprüft.
  • Das Fach­per­son­al ver­fügt über gute Anla­genken­nt­nisse und hat eine Schu­lung nach VDI 6022 in der für ihre Tätigkeit notwendi­gen Kat­e­gorie A oder B nachgewiesen.

Spezial­w­erkzeuge und Vorrichtungen

Das Fachunternehmen ver­fügt über geeignetes Spezial­w­erkzeug und Vor­rich­tun­gen für die kor­rek­te Aus­führung der Leistungen.

  • Schutzschal­ter
    Die Maschi­nen wer­den grund­sät­zlich über allpolig schal­tende, ortsverän­der­liche Dif­feren­zstrom­schutzein­rich­tun­gen (PRCD‑S, Portable Resid­ual Cur­rent Pro­tec­tive Device; S= Safe­ty) betrieben. Eine geeignete Anzahl der­ar­tiger Ein­rich­tun­gen liegt vor.
  • Beleuch­tungsmit­tel
    Zur Instand­hal­tung met­al­len­er Luftkanäle ist eine aus­re­ichende Anzahl von Beleuch­tung­sein­rich­tun­gen mit 24 V oder mit Tren­n­flächen­trans­for­ma­tor oder Akku nachzuweisen.
  • Werkzeuge
    Das Fachunternehmen erbringt einen Nach­weis über eine aus­re­ichende Anzahl von notwendi­gen Spezialwerkzeugen.
  • Mess­geräte (einge­set­zte Mess­geräte sind jährlich zu kalibrieren):
    • Luft­tem­per­atur und Feuchtigkeit
    • Luft­geschwindigkeit im RLT-Gerät
    • Druck im RLT-Gerät
    • Strommes­sung

Prü­fung von Brandschutzklappen

Die Fach­fir­ma und/oder die Mitar­beit­er müssen eine Zulas­sung für die Prü­fung von Brand­schutzk­lap­pen besitzen.

Nach­weis Elektrofachkraft

Die Fach­fir­ma hat eine aus­re­ichende Anzahl Elek­tro­fachkräfte, die für die Erfül­lung der Arbeit­en notwendig sind.

Chemikalien-Kli­maschutz-Verord­nung

Der Fach­be­trieb ist gemäß Chemikalien-Kli­maschutz-Verord­nung zer­ti­fiziert und ver­fügt über eine aus­re­ichende Anzahl von Mitar­beit­ern, die für die erforder­lichen Tätigkeit­en geschult sind.

Anforderun­gen an die Dokumentation

Das Unternehmen liefert entsprechend der Tätigkeit umfängliche und nor­mgerechte Pro­duk­t­doku­men­ta­tio­nen wie zum Beispiel tech­nis­che Merk­blät­ter, Sicher­heits­daten­blät­ter, sowie Nach­weise für eine saubere und fachgerechte Aus­führung der Arbeiten.

RLT-Betrieb­s­buch

Im Rah­men ein­er Selb­stverpflich­tung erk­lärt das Unternehmen dafür Sorge zu tra­gen, dass die geleis­teten Arbeit­en im RLT-Betrieb­s­buch doku­men­tiert werden.

Störungsmeldung und Bereitschaftsdienst

Es sind die Voraus­set­zun­gen für einen 24 h Bere­itschafts­di­enst vorhanden.

Arbeitssicher­heit

  • Unfal­lver­hü­tungsvorschriften
    Das Unternehmen gibt eine Selb­stverpflich­tung zur Ein­hal­tung der Unfal­lver­hü­tungsvorschriften (UVV) und der all­ge­mein anerkan­nten sicher­heit­stech­nis­chen und arbeitsmedi­zinis­chen Regeln ab.
  • Umgang mit Stof­fen
    Die für die jew­eili­gen Tätigkeit­en notwendi­gen Betrieb­san­weisun­gen und Sicher­heits­daten­blät­ter sind vorzuweisen.
    Die Sicher­heits­daten­blät­ter wer­den dem Kun­den auf Ver­lan­gen ausgehändigt.
  • Wasser­haushalts­ge­setz
    Das Unternehmen ver­fügt über min­destens einen Beauf­tragten und geschul­ten Mitar­beit­er nach WHG (Wasser­haushalts­ge­setz, vor­mals §19l).
  • Fachkraft für Arbeitssicher­heit
    Eine aus­re­ichende Anzahl Fachkräfte für Arbeitssicher­heit ist vorhanden.
  • Unter­weisung der Mitarbeiter
  • Arbeitsmedi­zinis­che Untersuchungen
  • Ers­thelfer
  • Gefahre­n­analyse und LMRA (Last-Minute-Risk-Analy­sis)
    Für die durchzuführen­den Tätigkeit­en liegt eine Gefahre­n­analyse vor.
    Für die Arbeit­en beim Kun­den muss eine LMRA vor­liegen (die unmit­tel­bar vor dem jew­eili­gen Arbeit­sein­satz direkt vor Ort durchzuführen ist).
  • Schutzaus­rüs­tun­gen
    Das Unternehmen stellt sich­er, dass — falls im Rah­men der auszuführen­den Tätigkeit­en entsprechend der Gefahre­n­analyse notwendig — eine per­sön­liche Schutzaus­rüs­tung für jeden Mitar­beit­er zur Ver­fü­gung steht.
  • Zer­ti­fizierungssys­teme SCC und AMS
    Der Nach­weis der Ein­hal­tung der Arbeitssicher­heit­saspek­te kann alter­na­tiv durch eine SCC („Safe­ty Cer­tifi­cate Con­trac­tors”) Zer­ti­fizierung oder AMS (Arbeitss­chutz Man­age­ment Sys­tem) erfolgen.

Werkzeugüber­prü­fun­gen

Werkzeuge und Maschi­nen wer­den regelmäßig gem. BGV AIII überprüft.

Soziale Ver­ant­wor­tung

Sub­un­ternehmer wer­den zur Ein­hal­tung des Geset­zes gegen die Schwarzarbeit verpflichtet.