Grundlagen der Instandhaltung

All­ge­meine Grundlagen

Die Instand­hal­tung umfasst gemäß DIN 31051 alle Maß­nah­men zur Bewahrung und Wieder­her­stel­lung des Soll-Zus­tandes sowie zur Fest­stel­lung und Beurteilung des Ist-Zus­tandes von tech­nis­chen Mit­teln eines Systems.
Diese Maß­nah­men wer­den seit­ens der DIN 31051 in vier Grund­maß­nah­men untergliedert:

1. Wartung

Als Wartung wer­den Maß­nah­men zur Verzögerung des Abbaus des vorhan­de­nen Abnutzungsvor­rates der Betra­ch­tung­sein­heit ver­standen. Sie wird während der Nutzung eines Objek­ts ange­wandt. Die VDMA 24186 bietet ein Leis­tung­spro­gramm für die Wartung von tech­nis­chen Anla­gen und Aus­rüs­tun­gen in Gebäu­den (z.B.: Teil 1- Luft­tech­nis­che Geräte und Anla­gen). Weit­er­hin sind Her­steller­richtlin­ien und indi­vidu­elle Vere­in­barun­gen zu beachten.

 

2. Inspek­tion

Inspek­tion­s­maß­nah­men helfen bei der Fest­stel­lung und Beurteilung des Ist-Zus­tandes ein­er Betra­ch­tung­sein­heit inklu­sive der Bes­tim­mung der Ursache der Abnutzung sowie dem Ableit­en der notwendi­gen Kon­se­quenz für eine kün­ftige Nutzung.

 

3. Instand­set­zung

Unter Reparatur bzw. Instand­set­zung wird der Vor­gang ver­standen, bei dem ein defek­tes Objekt in den ursprünglichen, funk­tions­fähi­gen Zus­tand zurück­ver­set­zt wird (ohne Verbesserung).

 

4. Verbesserung

Kom­bi­na­tion aller tech­nis­chen und admin­is­tra­tiv­en Maß­nah­men zur Steigerung der Funk­tion­ssicher­heit ein­er Betra­ch­tung­sein­heit, ohne die von ihr geforderte Funk­tion zu ändern.

Darüber hin­aus ist zur Ermit­tlung von opti­malen Instand­hal­tungsstrate­gien bzgl. des Kosten-/Nutzen­ver­hält­nis die Betrieb­sin­stand­set­zung weit­er zu unterteilen:

  • Unter präven­tiv­er Betrieb­sin­stand­set­zung wer­den Maß­nah­men ver­standen, welche durch vor­beu­gen­den Aus­tausch eines Bauteils die Betrieb­ssicher­heit eines Ele­ments sich­er­stellen sollen. Dabei ist zu berück­sichti­gen, dass Bauteile eines Ele­ments   nach einem vorgegebe­nen Zeitraum aus­ge­tauscht wer­den, ungeachtet dessen, ob die Lebens­dauer eines Bauteils erre­icht wurde oder nicht.
  • Zudem kön­nen durch erhöhte Inspek­tion­sin­ter­valle die Abnutzungsvor­räte genauer eingeschätzt wer­den. Ziel dieser erhöht­en Inspek­tion­san­zahl ist es, die Abnutzungs­dauer von Anla­gen und deren Kom­po­nen­ten so genau einzuschätzen, dass der Aus­tausch eine the­o­retis­che Sekunde vor dem Schadens­fall erfolgt.
  • Die reak­tive Betrieb­sin­stand­set­zung beschreibt Maß­nah­men, welche zur Aufrechter­hal­tung der Funk­tion eines Ele­mentes durchge­führt wer­den. Diese Maß­nah­men wer­den jedoch erst bei Defekt oder bei der Fest­stel­lung eines Defek­tes während der Inspek­tion eines Bauteils aus­ge­führt. Oft­mals wird die Anwen­dung solch­er Strate­gien als Feuer­wehrstrate­gie, aus­fallbe­d­ingte oder auch aufgeschobene Instand­set­zung bezeichnet.

Darstel­lung des Abbaus des Abnutzungsvor­rats in Abhängigkeit des  Instandsetungsstrategie