Wohnungslüftung

Auf­grund der heuti­gen dicht­en Bauweise von Wohnge­bäu­den kön­nen nur ven­ti­la­torgestützte Woh­nungslüf­tungsan­la­gen unab­hängig von den indi­vidu­ellen Gewohn­heit­en der Bewohn­er eine aus­re­ichende Lüf­tung sich­er­stellen (siehe auch FGK Schrift Nr. 82 — „Richtiges Lüften in Haus und Woh­nung“). Bei schlechter Aus­führung und Instand­hal­tung kön­nen aber auch die Anla­gen selb­st hygien­is­che Prob­leme verursachen.
Die neue E DIN 1946–6 für Woh­nungslüf­tungsan­la­gen stellt sich­er, dass diese Anla­gen hygien­isch kor­rekt geplant, instal­liert und betrieben wer­den. Hygien­iker, Plan­er, Prüf­stellen und Geräte­hersteller haben die E DIN 1946–6 für Woh­nungslüf­tungsan­la­gen in einem gemein­samen Arbeit­sauss­chuss über­ar­beit­et und auch bei allen Fra­gen der Hygiene von Anla­gen auf den neuesten Stand gebracht.

Hygien­is­che Luft mit Wohnungslüftungsanlagen

Wichtig bei der Betra­ch­tung von Woh­nungslüf­tungsan­la­gen ist der ganzheitliche Ansatz. Alle Ein­fluß­größen und Sys­tem­vari­anten wer­den in der E DIN 1946 Teil 6 gemein­sam mit dem Ziel eines hygien­is­chen Raum­luftzu­s­tandes im Haus und im Aufen­thalts­berich bewertet.

  • Fugen­lüf­tung
  • Fen­ster­lüf­tung
  • Abluftan­la­gen
  • Zu-/Abluftan­la­gen
  • Zuluftan­la­gen

Der Plan­er hat mit der DIN 1946 Teil 6 ein Werkzeug, mit dem alle lufthy­gien­is­chen Fra­gen im Kon­text mit weit­eren Ein­flussgrößen bew­ertet und doku­men­tiert wer­den können.

Hygien­is­che Geräte und Komponenten

Auf­bauend auf den europäis­chen Pro­duk­t­nor­men­rei­he DIN EN 13141 Teile 1 bis 10 für Pro­duk­te der Woh­nungslüf­tung wur­den in der E DIN 4719 ergänzende nationale Anforderun­gen für beson­ders hygien­is­che Geräte und Kom­po­nen­ten gestellt. Im Rah­men der Geräteprü­fung durch unab­hängige Prüf­stellen wer­den die hygien­is­chen Eigen­schaften der Kom­po­nen­ten geprüft und durch die Kennze­ich­nung „H“ doku­men­tiert. Bei der Pla­nung, Auss­chrei­bung und Instal­la­tion der Geräte ist somit die Auswahl hygien­is­ch­er Kom­po­nen­ten ein­fach und für alle Beteiligten nachvollziehbar.

Instal­la­tion von Wohnungslüftungssystemen

Auf Basis der DIN 1946 Teil 6 kann der Fach­be­trieb eine hygien­isch kor­rek­te Woh­nungslüf­tungsan­lage liefen und instal­lieren. Vor­gaben für die Abnahme- und Übe­gaber­pro­tokolle machen es dem Kun­den ein­fach, den Anla­gen­zu­s­tand zusam­men mit dem Fach­be­trieb zu bew­erten. Eine entsprechende „H“-Kennzeichnung der Anlage doku­men­tiert, dass die erweit­erten hygien­is­chen Anforderun­gen einge­hal­ten wurden.

Wartung und Instandhaltung

Beson­ders wichtig für die dauer­hafte Sich­er­stel­lung ein­er hygien­is­chen Woh­nungslüf­tungsan­lage ist die peri­odis­che Wartung und Instand­hal­tung der Anlage. In der DIN 1946 Teil 6 wer­den alle notwendi­gen Tätigkeit­en und Peri­o­den sowie die Anforderun­gen an die Anla­gen­doku­men­ta­tion und die Ein­weisung der zuständi­gen Per­so­n­en beschrieben. Ein Wartungsver­trag mit ein­er Fach­fir­ma auf Basis der DIN 1946 Teil 6 stellt sich­er, dass alle notwendi­gen Schritte beachtet werden.

Acht­en Sie bei der Pla­nung, Instal­la­tion und Instand­hal­tung von Woh­nungslüf­tungsan­la­gen darauf, dass in Ihren entsprechen­den Verträ­gen die DIN 1946 Teil 6 und DIN 4719 vere­in­bart wird. So stellen Sie sich­er, dass alle hygien­is­chen Anforderun­gen gesamtheitlich berück­sichtigt wer­den. Schim­mel, schlechte Luftqual­ität und andere unhy­gien­is­chen Raum­luftzustände sind dann sich­er aus­geschlossen. Der alleinige Ver­weis auf die VOB ist nicht ausreichend.

Die Raum­luftqual­ität wird durch Per­so­n­en unter Berück­sich­ti­gung der Aktiv­itäten und Gewohn­heit­en, durch die Ausstat­tung, die Wohnumge­bung, Anla­gen bzw. Geräte mit Zuluft­funk­tion und weit­ere tem­poräre Effek­te (z. B. Baufeuchte und Aus­dün­stun­gen in neu errichteten Gebäu­den) bee­in­flusst. Charak­ter­is­tis­che Größen für die Beurteilung der Raum­luftqual­ität sind:

  • Kohlen­diox­id, Emis­sion vor­wiegend durch Personen;
  • Feuchtigkeit, Bee­in­flus­sung durch Per­so­n­en und Baufeuchte sowie
  • VOC (flüchtige organ­is­che Kom­po­nen­ten), Emis­sion durch Per­so­n­en und Raumausstattung.

Planung und Errichtung einer Lüftungsanlage

Maßgebend sind fol­gende Punkte:

  • Die Aus­führung und Lage der Außen­luftansaugung, bzw. ihre Min­desthöhe über Grund bzw. über Dach muss sich­er­stellen, dass die am wenig­sten belastete Außen­luft ange­saugt wird. Kurz­schlüsse mit der Fortluft und anderen Abluft­sys­te­men (Schorn­steinen ect.) müssen ver­mieden werden.Eine Ansaugung direkt über Erd­gle­iche (Keime, Staubbe­las­tung, Schnee), in engen Gruben und Schächt­en ist nicht zuläs­sig.
     
  • Die Fil­terung der Außen­luft muss sich­er­stellen, dass die Außen­luft bei Zu- /Abluftanlagen möglichst staubfrei den Räu­men zuge­führt wird. Dazu sind Luft­fil­ter min­destens der Klasse F5 nach EN 779 oder Pol­len­fil­ter einzuset­zen und nach Anforderung durch die notwendi­ge Fil­terüberwachung zu erneuern bzw. zu reini­gen. Durch Kon­di­tion­ierung der Außen­luft bzw. Däm­mung der Leitun­gen bzw. Gehäuse ist eine Durch­feuch­tung der Luft­fil­ter bei bes­tim­mungs­gemäßem Betrieb zu ver­mei­den.
     
  • Eine mögliche Ver­schmutzung des Luftleitungsnet­zes ist zu ver­hin­dern. Schar­fkantige und spitze Teile im Luft­strom sowie innen stark ober­flächen­raue Luftleitun­gen sind zu ver­mei­den. Das gilt im beson­deren Maße für Außen-/Zu­luftleitun­gen. Die Entste­hung von Kon­den­sat oder nassen Ober­flächen in Außen-/Zu­luftleitun­gen sowie in Lüf­tungs­geräten muss durch Däm­mung der Leitun­gen bzw. Gehäuse ver­hin­dert wer­den. Die Leitun­gen müssen für eine Reini­gung zugänglich sein.
     
  • Ein Umluftan­teil darf bei ein­er Luftheizung nur dem­sel­ben Raum ent­nom­men wer­den, dem auch die Zuluft zuge­führt wird Die Abluft muss in Ablufträu­men wie Küche, Bad, WC gefiltert werden

Kennze­ich­nung von Wohnungslüftungsanlagen

Die Ein­hal­tung aller Anforderun­gen ist für die Kennze­ich­nung der Lüf­tungsan­lage mit „H“ erforder­lich und zu bestätigen.

Vom Her­steller bzw. von der Stelle zu erbrin­gen, die das Lüf­tungs­gerät in den Verkehr bringt:

  • Pro­duk­te bzw. Lüf­tungs­geräte nach E DIN 4719
  • Abluft­fil­ter min­i­mal G2
  • Zuluft­fil­ter min­i­mal F5
  • Fil­ter­wech­se­lanzeige für Lüftungsgerät

Vom Plan­er für die Errich­tung, Aus­führung zu erbringen:

  • Gesamt-Außen­luftvol­u­men­strom für ML, GLBL
  • Gebäudedichtheit Kat­e­gorie I
  • Luftansaugung mit best­möglich­er Qualität
  • Ver­mei­dung von Kurzschlussströmung
  • Ver­mei­dung von Filterdurchfeuchtung
  • Luftverteil­netz glatt und ohne schar­fkantige und spitze Teile. Flex­i­ble Luftleitun­gen nur mit glattwandi­ger Innenwand
  • Aus­re­ichende Anzahl von Revisionsöffnungen
  • Reini­gungsmöglichkeit von Luft­durch­lässen wie z. B. ALD und ÜLD sicherstellen
  • Luftleitun­gen, Dichtigkeit­sklasse B nach DIN EN 12237
  • Luftleitun­gen aus abriebfestem Material
  • Saubere Luftleitun­gen vor der Inbetriebnahme
  • Saubere und trock­ene Lagerung der Luftleitun­gen auf der Baustelle
  • Ver­mei­dung von Durch­feuch­tung der Schalldämpfer
  • Erd­wärmeüber­trager mit Beipass
  • Luftleitun­gen in kalten Räu­men aus­re­ichend gedämmt

Vom Errichter zu erbringen:

  • Über­gabe ein­er sauberen Anlage
  • Kennze­ich­nung der Anlage mit H
  • Inbe­trieb­nah­me­pro­tokoll
  • Wartung und speziell Fil­ter­wartung für Lüf­tungs­gerät nach DIN 4719
  • Kennze­ich­nung Filterwechsel
  • Hygien­e­spez­i­fis­che Ein­weisung des Betreibers
  • Hygien­e­spez­i­fis­che Dokumentation